Datenschutzgesetz(BDSG):
§
4a BDSG besagt, dass die Erhebung und Nutzung von
personenbezogenen Daten nur dann erlaubt ist, wenn
entweder eine klare Rechtsgrundlage gegeben ist oder
wenn die betroffene Person ausdrücklich ihre
Zustimmung zur Erhebung und Nutzung der Daten
gegeben hat.
Data
Protection Act(BDSG):
§
4a BDSG states that the collection and use of
personal Data is only allowed if either a clear
legal basis is given or if the data subject
expressly gives her consent to collect and use the
data.
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